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   BSG, 16.02.1983 - 12 RK 77/82   

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https://dejure.org/1983,6976
BSG, 16.02.1983 - 12 RK 77/82 (https://dejure.org/1983,6976)
BSG, Entscheidung vom 16.02.1983 - 12 RK 77/82 (https://dejure.org/1983,6976)
BSG, Entscheidung vom 16. Februar 1983 - 12 RK 77/82 (https://dejure.org/1983,6976)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 12 RK 77/82
    Durch die neuere Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß das nach Art. 1" GG gewährleistete "Eigentum" nicht nur private Rechte und Rechtsstellungen, sondern auch im öffentlichen Recht wurzelnde Rechtspositionen umfaßt, sofern sie ihrer Funktion nach dem privaten Eigentum entsprechen; dabei sind Rechtspositionen aus dem Recht der Sozialversicherung nicht ausgenommen (für Renten und Rentenanwartschaften vgl BVerfGE 53, 257, 289 ff; 55, 11h, 7?1; 58, 81, 109 f).

    Soweit das Rechtsstaatsprinzip und die daraus zu entnehmende Einschränkung für eine "unschte" Rückwirkung von Gesetzen bei Eingriffen des Gesetzgebers in bestehende Rechte und Anwartschaften überhaupt als Prüfungsmaßstab neben Art. 1" GG heranzuziehen ist (vgl dazu BVerfGE 58, 81, 120 f), sind die verfassungsrechtlichen Grenzen gewahrt.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 16.02.1983 - 12 RK 77/82
    Durch die neuere Rechtsprechung des BVerfG ist geklärt, daß das nach Art. 1" GG gewährleistete "Eigentum" nicht nur private Rechte und Rechtsstellungen, sondern auch im öffentlichen Recht wurzelnde Rechtspositionen umfaßt, sofern sie ihrer Funktion nach dem privaten Eigentum entsprechen; dabei sind Rechtspositionen aus dem Recht der Sozialversicherung nicht ausgenommen (für Renten und Rentenanwartschaften vgl BVerfGE 53, 257, 289 ff; 55, 11h, 7?1; 58, 81, 109 f).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    des Ersten Senats vom 16. Juli 1985 auf die mündliche Verhandlung vom 16. April 1985 -- 1 BvL 5/80, 1 BvR 1023, 1052/83 und 1227/84 -- in dem Verfahren 1. zur verfassungsrechtlichen Prüfung des § 165 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a RVO in der Fassung des Art. 1 § 1 Nr. 1 Buchst. a des Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetzes (KVKG) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1069) sowie der Übergangsregelungen gemäß Art. 2 §§ 1 bis 3 dieses Gesetzes - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Sozialgerichts Dortmund vom 12. November 1979 (S 8 Kr 26/79) - 1 BvL 5/80 - 2. über die Verfassungsbeschwerden a) des Herrn O... gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 (12 RK 77/82) - 1 BvR 1023/83 -, b) des Herrn P... gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 16. Februar 1983 (12 RK 5/82) - 1 BvR 1052/83 -, c) der Frau K... gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. Juni 1984 (L 4/Kr 55/83) ) - 1 BvR 1227/84 - Bevollmächtigter zu 2 a) - c): Rechtsanwalt Hans-Achim Fritzsche, Elisabethstraße 22, München 40 - alle Verfassungsbeschwerden mittelbar gegen § 165 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a RVO in der Fassung des Art. 1 § 1 Nr. 1 Buchst. a KVKG sowie gegen die Übergangsregelungen gemäß Art. 2 §§ 1 bis 3 KVKG.
  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 21/90

    Rahmenzeit zur Ermittlung der Halbdeckung in der Krankenversicherung der Rentner

    Der erkennende Senat hat § 165 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a RVO schon in seinem Urteil vom 16. Februar 1983 (BSGE 54, 293 = SozR 2200 § 165 Nr. 69) sowie in zwei weiteren Urteilen vom selben Tage (12 RK 15/82 und 12 RK 77/82) angewandt und die Verfassungsmäßigkeit bejaht.
  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 21/91

    Rahmenzeit zur Ermittlung der Halbdeckung in der Krankenversicherung der Rentner

    Der erkennende Senat hat § 165 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a RVO schon in seinem Urteil vom 16. Februar 1983 (BSGE 54, 293 [BSG 16.02.1983 - 12 RK 79/80] = SozR 2200 § 165 Nr. 69) sowie in zwei weiteren Urteilen vom selben Tage (12 RK 15/82 und 12 RK 77/82) angewandt und die Verfassungsmäßigkeit bejaht.
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